Liebe Leserin, lieber Leser!
„Im Bewusstsein der Verantwortung vor Gott …“ – so steht es in der Präambel unseres Grundgesetzes. Somit werden immer wieder als Bürger Deutschlands daran erinnert, dass es jemanden gibt, dem wir eines Tages Rechenschaft gegenüber ablegen müssen. Ich bin unseren Vätern und Müttern sehr dankbar, dass sie vor 75 Jahren Gott miteinbezogen haben, als sie das GG verabschiedeten. Denn Ehrfurcht vor Gott ist die Quelle der Weisheit. Und leider müssen wir auch feststellen: Wo Gott nicht mehr ernst genommen wird, wird das Miteinander immer komplizierter, und das Leben ist gefährdet. Deshalb wünsche ich mir eine Neubesinnung auf die Präambel. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen Gottes Segen und viel Gewinn beim Überdenken der Beiträge. Ihr
Hartmut Jaeger
Streng nach dem Buchstaben des Gesetzes?
„Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen ... hat sich das Deutsche Volk ... dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gegeben.“ So lautet (verkürzt) der erste Satz der Präambel zum „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“, verkündet vor 75 Jahren, nachdem ein „Parlamentarischer Rat“ monatelang darüber beraten hatte. Nach den bitteren Erfahrungen der Hitler-Zeit standen nun an der Spitze des 146 Artikel umfassenden Gesetzes die „Grundrechte“ des Menschen, in denen es um den Schutz der Menschenwürde, Schutz des Lebens, um Gleichheit vor dem Gesetz, um Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit geht. Bei aller Dankbarkeit dafür, dass wir in einem freien Land und Rechtsstaat leben dürfen, müssen wir uns aber doch fragen, ob das Grundgesetz wirklich so umgesetzt worden ist, wie es lautet und gemeint ist. Sind die Mächtigen und Reichen wirklich so gleich wie unbekannte Bürger? Hat der ungeborene Mensch „Recht auf Leben“? Gilt die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit noch im Blick auf uneingeschränkten Glauben an das Wort Gottes? Da wird man Zweifel anmelden müssen. Aber wie kann es anders sein, wenn Gott als Schöpfer und Künder einer menschenwürdigen Lebensordnung und erst recht als Heilsbringer durch Jesus Christus missachtet wird, wenn das Wort „Gott“ in einer europäischen Verfassung gar nicht mehr erscheinen darf! Wahrhafte Verwirklichung aller hehren Grundsätze, die dem Menschen zum Heil sind, können wir nur bei Gott finden. Seine Worte haben wahrhaft Bedeutung für uns, und das nicht nur für diese Welt und Zeit, sondern auch für die Ewigkeit durch den Glauben an Jesus Christus.
Gerhard Jordy
Was ist eigentlich? Menschenwürde
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“, heißt es am Anfang des Grundgesetzes der BRD. Alles Weitere baut darauf auf, dass der einzelne Mensch eine besondere Würde hat, einfach nur deshalb, weil er ein Mensch ist. Dinge haben einen Wert, der Mensch hat Würde, die der Staat „zu achten und zu schützen“ verpflichtet ist. Dies führt zu „unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten“. Aber woher stammt diese Würde – wer hat sie erfunden? In der griechisch-römischen Antike war sie unbekannt. Dort war alles strikt hierarchisch geordnet: Einige Wenige, wie der Erstgeborene einer Familie, hatten alle Macht, die anderen waren nur Teil der Sippe. Erst mit dem Christentum kam der Einzelne in den Blick: durch die Erlösungstat von Jesus Christus am Kreuz, die jedem Menschen gilt. Denn jeder Mensch ist „als Bild Gottes“ geschaffen – das gibt ihm jene unvergleichliche Würde. Und jeder der glaubt, wird als Einzelner – als Individuum – von Gott durch Christi Kreuz erlöst. Zum Abendmahl war jeder eingeladen, der persönlich an Jesus Christus als Retter glaubte, egal, welchen Rang er hatte. Das formte unser heutiges Verständnis von Menschenwürde.
Ralf Kaemper
Verantwortung vor Gott
Das Grundgesetz wird im Mai 2024 75 Jahre alt. Ein Rekord! Keine andere deutsche Verfassung blieb so lange in Kraft! Sie hat die Grundlage dafür geschaffen, dass sich aus dem Trümmerfeld des Zweiten Weltkrieges die Bundesrepublik in ihrer heutigen Form entwickeln konnte. Was bewegte die Männer und Frauen, als sie über das Grundgesetzt berieten? Sie wollten sich klar absetzen von der Nazi-Ideologie, aber gleichzeitig auch Lehren aus dem Scheitern der Weimarer Republik ziehen. Hautnah hatten sie erlebt, wie in kürzester Zeit willkürliche Machthaber ohne Rückbindung an eine höhere Instanz ein ganzes Staatswesen auf menschenverachtende Weise in den Ruin getrieben hatten. Daher formulierten sie in der Präambel: „Im Bewusstsein vor Gott und den Menschen ... hat sich das Deutsche Volk … dieses Grundgesetz gegeben.“ Im Anschluss an die Präambel werden die Grundrechte – allen voran die Menschenwürde in Art. 1 – an den Anfang gestellt und betonen damit den absoluten Wert des Menschen. Dieser Gedanke lässt sich zurückführen auf die Aussage in 1. Mose 1,26, die den Menschen beschreibt als geschaffen von Gott in seinem Bild. Daher also sein unschätzbarer Wert! Somit werden dem Menschen Rechte zugebilligt, über die der Staat nicht verfügen kann. Auch das Asylrecht in Art 16a hat einen klaren biblischen Bezug in 3. Mose 19,34, wo die Fremden den Einheimischen gleichgestellt und ihre Versorgung gesetzlich abgesichert wird. Erinnern wir uns, wenn wir das Jubiläum „75 Jahre Grundgesetz“ feiern, an den Gott der Bibel, der uns 75 Jahre Frieden geschenkt hat, und leben als Christen im Bewusstsein unserer Verantwortung vor Gott und den Menschen!
Leslie Dürholt
Was ist die Grundlage menschlichen Zusammenlebens?
Aus juristischer Sicht ist die Grundlage menschlichen Zusammenlebens in vielerlei Hinsicht durch das Grundgesetz (GG) geprägt. 1949 in Kraft getreten wurde es zunächst als vorübergehende Lösung angesehen. Daher hat es seinerzeit auch nicht den Namen „Verfassung“ erhalten. Im GG werden seit 75 Jahren die rechtlichen Grundprinzipien festgelegt, die das
gesellschaftliche Miteinander in Deutschland regeln. Zentrale Prinzipien des GG sind die Menschenwürde, die Freiheit, die Gleichheit und die Rechtsstaatlichkeit. Die Menschenwürde steht an oberster Stelle und bildet den Kern, von dem aus alle weiteren Grundrechte abgeleitet sind. In Artikel 1 Abs. 1 Satz 1 GG heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Vor diesem Artikel ist die Präambel des GG von Bedeutung. Sie beginnt mit den Worten: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung
vor Gott und den Menschen …“ Den Vätern des GG ist hier ein genialer Brückenschlag gelungen: Über allen Werten, die menschliches Zusammenleben ermöglichen, steht der Gott, der diese Werte nicht nur verkörpert, sondern auch Gnade schenkt, um meine Schuld zu vergeben. Er ist der Komponist der Werte, dessen Lieder wir singen.
Thomas Kleine